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Bewertungen und Ranking
§ 5b Abs. 2, 3 UWG · Art. 5 P2B-VO
Wie Bewertungen geprüft werden und wie die Reihenfolge der Treffer entsteht.
Echtheit der Bewertungen
Bewertbar ist nur, wer über Pfalz-Go bestellt oder gebucht hat. Jede Bewertung wird der Bestellung zugeordnet; Mehrfachbewertungen derselben Bestellung sind gesperrt. Wir kaufen keine Bewertungen und löschen keine Bewertungen wegen schlechter Note.
Prüfung und Löschung
Wir entfernen Bewertungen mit rechtswidrigem Inhalt, ohne Bezug zur Leistung oder mit erkennbarer Manipulation. Der Betrieb kann öffentlich antworten.
Ranking
Die Standardreihenfolge richtet sich nach Beliebtheit (Zahl der Bewertungen), Bewertung, Entfernung und Verfügbarkeit. Entfernung und Öffnungszeiten wiegen bei gleicher Bewertung stärker. Bezahlte Platzierungen gibt es nur als Anzeige und werden als solche gekennzeichnet.
Beeinflussbarkeit
Die Sortierung kann jederzeit auf Bewertung, Entfernung oder Neuheit umgestellt werden. Eine Bezahlung verändert die organische Reihenfolge nicht.
Vergleichbarkeit
Durchschnittsnoten werden aus allen veröffentlichten Bewertungen der letzten 24 Monate gebildet und die Gesamtzahl mit angegeben.
Mustertexte für den Prototyp. Vor dem Livegang von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen lassen und die Platzhalter (Register, USt-IdNr., Anschrift) ersetzen.