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Lebensmittel- und Produktinformationen
LMIV (EU) 1169/2011 · PAngV · LMIDV
Pflichtangaben zu Allergenen, Zusatzstoffen und Preisen bei Speisen und Waren.
Allergene und Zusatzstoffe
Jeder Betrieb kennzeichnet die 14 Hauptallergene sowie Zusatzstoffe je Artikel. Die Angaben erscheinen vor dem Bestellabschluss an der Speise, nicht erst auf der Rechnung. Verantwortlich für die Richtigkeit ist der jeweilige Betrieb.
Loses Ware und Fernabsatz
Bei nicht vorverpackten Lebensmitteln (Art. 44 LMIV) werden Allergene verpflichtend elektronisch bereitgestellt. Auf Wunsch nennt der Betrieb sie zusätzlich mündlich.
Nährwerte und Herkunft
Nährwertangaben sind freiwillig, sobald sie gemacht werden, müssen sie vollständig sein. Herkunftsangaben bei Fleisch erfolgen nach den jeweils geltenden Verordnungen.
Preise
Alle Preise sind Gesamtpreise inklusive Umsatzsteuer. Liefergebühren, Mindestbestellwert und Servicegebühren werden vor dem Absenden der Bestellung gesondert und vollständig ausgewiesen (§ 3 PAngV). Bei Waren nach Gewicht oder Volumen zeigen wir zusätzlich den Grundpreis (§ 4 PAngV).
Verantwortung
Pfalz-Go stellt die technische Plattform. Die inhaltliche Richtigkeit der Produkt-, Allergen- und Preisangaben liegt beim Betrieb, der sie einträgt.
Mustertexte für den Prototyp. Vor dem Livegang von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen lassen und die Platzhalter (Register, USt-IdNr., Anschrift) ersetzen.