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Barrierefreiheit
BFSG · BFSGV (seit 28. Juni 2025)
Erklärung zur Barrierefreiheit für den elektronischen Geschäftsverkehr.
Anforderung
Seit 28. Juni 2025 müssen Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr barrierefrei sein (BFSG, EN 301 549 / WCAG 2.1 AA). Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz.
Stand bei uns
Kontraste, Tastaturbedienung, Fokusreihenfolge, Alternativtexte und skalierbare Schrift sind umgesetzt. Bekannte Einschränkungen: Kartenansichten und einige PDF-Dokumente sind noch nicht vollständig barrierefrei.
Feedback und Durchsetzung
Barrieren kannst du an barrierefreiheit@pfalz-go.de melden – Antwort binnen 14 Tagen. Marktüberwachung: Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF).
Mustertexte für den Prototyp. Vor dem Livegang von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen lassen und die Platzhalter (Register, USt-IdNr., Anschrift) ersetzen.